Nutzungsbedingungen

Version: 18. Juli 2026

1. Lieferant

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen durch:

Ceratec Audio Design GmbH
Sitz der Gesellschaft: Straubingerstrasse 5, 28219 Bremen, Deutschland
Betriebsstätte, Produktion und Abholadresse:
Walter-Bertelsmann-Weg 2, 27726 Worpswede, Deutschland

Geschäftsführer: Ulrich Ranke
Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRB 19153
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 203341909
WEEE-Registrierungsnummer: DE 72568180

Telefon: +49 (0) 4792 9557080
E-Mail: info@cerasonar.de

Die Ceratec Audio Design GmbH wird nachfolgend als „Verkäufer“ bezeichnet.

2. Geltungsbereich und Beschränkung auf Geschäftskunden

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten für alle Angebote, Bestellungen, Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Vertragsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und seinen Kunden betreffend Produkte und damit verbundene Dienstleistungen, die unter der Marke cerasonar vermarktet werden.

2.2 Der Verkäufer liefert ausschließlich an:

a. Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch („BGB“);
b. juristische Personen des öffentlichen Rechts; und
c. öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

2.3 Die Website, der Onlineshop, das Händlerportal und die Bestellmöglichkeiten des Verkäufers richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

2.4 Mit der Registrierung für ein Händlerkonto, der Beantragung des Zugangs zu Händlerressourcen, der Abgabe einer Bestellung oder dem Abschluss eines Vertrags mit dem Verkäufer bestätigt der Kunde, ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

2.5 Der Verkäufer kann angemessene Nachweise über die Unternehmereigenschaft des Kunden verlangen, darunter:

a. einen Handels- oder Unternehmensregisterauszug;
b. eine Gewerbeanmeldung;
c. eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer;
d. einen Nachweis über die berufliche Tätigkeit; oder
e. gleichwertige, in einem anderen Land ausgestellte Unterlagen.

2.6 Der Verkäufer nimmt keine Bestellungen von Verbrauchern an. Stellt der Verkäufer fest, dass ein Kunde als Verbraucher handelt, kann er die Bestellung ablehnen oder stornieren und bereits erhaltene Zahlungen erstatten.

2.7 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen dem Verkäufer und dem Kunden, ohne dass der Verkäufer erneut auf sie hinweisen muss, sofern der Kunde sie zuvor erhalten oder akzeptiert hat.

2.8 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, der Verkäufer hat ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt.

2.9 Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verkäufer eine Lieferung ausführt, ohne widersprechenden oder ergänzenden Bedingungen des Kunden ausdrücklich zu widersprechen.

2.10 Individuell ausgehandelte Vereinbarungen und die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers haben Vorrang vor diesen AGB.

2.11 Eine gesonderte Händler-, Vertriebs-, Gebiets-, Projekt- oder Rahmenvereinbarung hat Vorrang, soweit sie Regelungen enthält, die diesen AGB widersprechen.

3. Definitionen

Für die Zwecke dieser AGB gilt:

3.1 „Kunde“ bezeichnet den Geschäftskunden, der Produkte oder Dienstleistungen vom Verkäufer erwirbt.

3.2 „Produkte“ bezeichnet Produkte, Komponenten, Zubehör, Software, Firmware, DSP-Presets, Dokumentation und sonstige vom Verkäufer gelieferte Waren.

3.3 „Auftragsbestätigung“ bezeichnet die ausdrückliche Annahme einer Bestellung durch den Verkäufer in Textform.

3.4 „Textform“ umfasst eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, einschließlich E-Mail.

3.5 „Geschäftstag“ bezeichnet Montag bis Freitag mit Ausnahme der am Betriebsstandort des Verkäufers in Worpswede, Deutschland, geltenden gesetzlichen Feiertage.

3.6 „Incoterms® 2020“ bezeichnet die von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten und seit dem 1. Januar 2020 geltenden Incoterms®-Regeln.

4. Produktinformationen und Angebote

4.1 Produktdarstellungen, Website-Inhalte, Kataloge, Preislisten, Zeichnungen, Abbildungen, akustische Daten, Anwendungsbeispiele, technische Spezifikationen und sonstige Informationen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

4.2 Ein vom Verkäufer erstelltes Angebot ist unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

4.3 Enthält ein Angebot eine Gültigkeitsdauer, kann es nur innerhalb dieses Zeitraums angenommen werden.

4.4 Ist keine Gültigkeitsdauer angegeben, ist das Angebot ab seinem Datum 30 Kalendertage gültig, sofern es nicht vorher zurückgezogen wird.

4.5 Technische Spezifikationen, Abmessungen, Gewichte, Toleranzen, Frequenzbereiche, Leistungsdaten, Farben, Oberflächenerscheinungen und Abbildungen sind Näherungswerte, sofern sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden.

4.6 Geringfügige und handelsübliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, wenn sie:

a. aus Produktions- oder Materialtoleranzen resultieren;
b. branchenüblich sind;
c. aus Produktentwicklung oder Komponentenverfügbarkeit resultieren; und
d. die ausdrücklich vereinbarte Verwendung des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen.

4.7 Der Verkäufer kann angemessene technische, konstruktive oder gestalterische Änderungen vornehmen, die sich ergeben aus:

a. Produktentwicklung;
b. Änderungen bei Komponenten oder Lieferanten;
c. gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen;
d. Sicherheitsanforderungen; oder
e. Verbesserungen der Produktion,

sofern die vereinbarte Funktionalität und Eignung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

4.8 Anwendungsbeispiele, akustische Berechnungen, Zeichnungen, Systemempfehlungen, Ergebnisse von Produktfindern und Konfigurationsvorschläge dienen lediglich als Planungshilfen.

4.9 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, stellen solche Informationen keine:

a. Garantie eines bestimmten akustischen Ergebnisses;
b. Tragwerksplanung;
c. Elektroplanung;
d. Brandschutzplanung;
e. Genehmigungsplanung; oder
f. Bestätigung dar, dass ein Produkt für ein bestimmtes Land, Gebäude oder eine bestimmte Installation geeignet ist.

4.10 Der Kunde bleibt für die projektspezifische Prüfung durch entsprechend qualifizierte Fachleute verantwortlich.

5. Vertragsschluss

5.1 Eine vom Kunden abgegebene Bestellung stellt ein verbindliches Angebot zum Kauf der in der Bestellung bezeichneten Produkte dar.

5.2 Eine automatisierte Bestätigung des Eingangs einer elektronischen Bestellung stellt keine Annahme der Bestellung dar.

5.3 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer:

a. eine ausdrückliche Auftragsbestätigung sendet;
b. eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung ausstellt;
c. die Produkte zur Abholung bereitstellt;
d. die Produkte versendet, sofern der Versand gesondert vereinbart wurde; oder
e. die Annahme anderweitig ausdrücklich bestätigt.

5.4 Sofern nichts anderes angegeben ist, kann der Verkäufer die Bestellung des Kunden innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Eingang annehmen.

5.5 Der Verkäufer kann eine Bestellung ganz oder teilweise annehmen.

5.6 Nimmt der Verkäufer die Bestellung nicht an, wird eine für den abgelehnten Teil der Bestellung geleistete Vorauszahlung unverzüglich erstattet.

5.7 Der Kunde muss die Auftragsbestätigung unverzüglich prüfen.

5.8 Abweichungen zwischen der Bestellung des Kunden und der Auftragsbestätigung müssen unverzüglich in Textform gemeldet werden.

5.9 Der Verkäufer bewahrt Vertragsunterlagen entsprechend den geltenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auf.

5.10 Der Kunde ist dafür verantwortlich, folgende Unterlagen zu speichern oder auszudrucken:

a. seine Bestellung;
b. die Auftragsbestätigung;
c. die Rechnung; und
d. die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Fassung dieser AGB.

5.11 Vertragssprache ist Englisch, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.

6. Preise, Steuern und Nebenkosten

6.1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Nettopreise in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.2 Umsatzsteuer wird berechnet, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

6.3 Die Anwendung einer Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung, Ausfuhrlieferung oder sonstige steuerfreie Transaktion setzt voraus, dass der Kunde alle nach dem anwendbaren Steuerrecht erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitstellt.

6.4 Der Kunde muss den Verkäufer unverzüglich über Änderungen informieren, die Folgendes betreffen:

a. seine Unternehmensdaten;
b. seine Rechnungs- oder Lieferadresse;
c. seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer;
d. seinen steuerlichen Status;
e. den vorgesehenen Bestimmungsort der Produkte; oder
f. den Ausfuhr- oder Einfuhrstatus der Transaktion.

6.5 Sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen:

EXW Ceratec Audio Design GmbH, Walter-Bertelsmann-Weg 2, 27726 Worpswede, Deutschland, Incoterms® 2020.

6.6 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, umfassen die Preise eine handelsübliche Standardverpackung, die für die Abholung am benannten EXW-Ort geeignet ist.

6.7 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schließen die Preise Folgendes nicht ein:

a. Verladekosten;
b. Abholkosten;
c. Fracht- und Transportkosten;
d. Transport- oder Warenversicherung;
e. Kosten der Ausfuhr-, Transit- und Einfuhrabfertigung;
f. Zölle und Einfuhrsteuern;
g. lokale Steuern, Abgaben und Registrierungsgebühren;
h. im Bestimmungsland erforderliche Prüf- und Zertifizierungskosten;
i. Bank- und Währungsumrechnungsgebühren;
j. Installation und Inbetriebnahme; und
k. projektspezifische Planungs- oder Ingenieurleistungen.

6.8 Der Kunde ist auf eigene Kosten und eigenes Risiko verantwortlich für:

a. die Organisation der Abholung;
b. die Auswahl und Beauftragung des Frachtführers;
c. die Bereitstellung eines geeigneten Fahrzeugs;
d. die Bereitstellung geeigneter Ladeeinrichtungen;
e. das Verladen der Produkte;
f. die Organisation von Beförderung und Versicherung;
g. die Erledigung der Ausfuhr-, Transit- und Einfuhrformalitäten, soweit rechtlich möglich;
h. die Beschaffung von Lizenzen, Registrierungen und Genehmigungen; und
i. die Zahlung sämtlicher Kosten, die nach der Lieferung gemäß der vereinbarten EXW-Klausel entstehen.

6.9 Verlangt das anwendbare Recht, dass der Verkäufer oder eine andere in der Europäischen Union ansässige Person an einem Ausfuhr- oder Zollverfahren mitwirkt, muss der Kunde alle erforderlichen Informationen und Unterlagen unverzüglich zur Verfügung stellen.

6.10 Unterstützt der Verkäufer bei Transport, Abholung, Ausfuhr, Zoll oder Dokumentation, gilt:

a. die Unterstützung erfolgt im Namen des Kunden;
b. die Unterstützung erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden;
c. daraus entsteht keine Verpflichtung des Verkäufers, die Beförderung zu organisieren; und
d. die vereinbarte EXW-Lieferklausel wird dadurch nicht geändert, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wird.

6.11 Der Kunde muss dem Verkäufer geeignete Nachweise vorlegen über:

a. die Abholung;
b. das Eintreffen in einem anderen EU-Mitgliedstaat;
c. die Ausfuhr aus der Europäischen Union; oder
d. eine andere steuerlich relevante Bewegung der Produkte,

soweit diese Nachweise für steuerliche, zollrechtliche, exportkontrollrechtliche oder buchhalterische Zwecke erforderlich sind.

6.12 Erbringt der Kunde einen für eine Steuerbefreiung erforderlichen Nachweis nicht, kann der Verkäufer nachträglich berechnen:

a. die anwendbare deutsche Umsatzsteuer;
b. von Steuerbehörden erhobene Zinsen oder Gebühren; und
c. angemessene Kosten, die infolge des fehlenden Nachweises entstehen,

sofern der Verkäufer den fehlenden Nachweis nicht selbst zu vertreten hat.

7. Zahlung

7.1 Es gelten die im Angebot, in der Händlervereinbarung, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen.

7.2 Wurde keine besondere Zahlungsfrist vereinbart, ist der vollständige Kaufpreis unmittelbar nach Rechnungserhalt fällig und ohne Abzug zu zahlen.

7.3 Der Verkäufer kann verlangen:

a. vollständige Vorauszahlung;
b. eine Anzahlung;
c. ein bestätigtes Akkreditiv;
d. Kreditkartenzahlung;
e. direkte Banküberweisung; oder
f. eine andere angemessene Form der Sicherheit.

7.4 Der Verkäufer kann insbesondere Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen bei:

a. Erstbestellungen;
b. kundenspezifischen Produkten;
c. auf Bestellung gefertigten Produkten;
d. internationalen Bestellungen;
e. hochwertigen Projektbestellungen; oder
f. Kunden, deren Kreditwürdigkeit noch nicht festgestellt wurde.

7.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag dem vom Verkäufer benannten Konto unwiderruflich gutgeschrieben wurde.

7.6 Der Kunde trägt seine eigenen Bankgebühren sowie alle Gebühren von Zwischen- oder Korrespondenzbanken.

7.7 Der Kunde darf nur mit Forderungen aufrechnen, wenn seine Gegenforderung:

a. unbestritten ist;
b. rechtskräftig festgestellt wurde; oder
c. aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

7.8 Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

7.9 Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer berechnen:

a. den gesetzlichen Verzugszins für Rechtsgeschäfte, an denen kein Verbraucher beteiligt ist;
b. die gesetzliche Verzugspauschale, soweit anwendbar; und
c. jeden weiteren nachgewiesenen Verzugsschaden.

7.10 Befindet sich der Kunde in Verzug, kann der Verkäufer nach Benachrichtigung des Kunden ausstehende Leistungen aussetzen.

7.11 Wenn:

a. über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird;
b. der Kunde seine Zahlungen einstellt;
c. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden erfolglos bleiben; oder
d. Umstände eintreten, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden hervorrufen,

kann der Verkäufer, soweit gesetzlich zulässig:

a. Vorauszahlung oder zusätzliche Sicherheiten verlangen;
b. ausstehende Lieferungen aussetzen;
c. vereinbarte Zahlungsziele widerrufen;
d. ausstehende Beträge sofort fällig stellen; und
e. nach Setzung einer angemessenen Frist von noch nicht erfüllten Verträgen zurücktreten, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

8. Verfügbarkeit, Lieferfristen und Abholung

8.1 Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindliche Schätzungen, sofern sie in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als fest oder verbindlich bezeichnet sind.

8.2 Eine Lieferfrist beginnt erst, nachdem:

a. alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt wurden;
b. der Kunde alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Spezifikationen bereitgestellt hat;
c. eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheit eingegangen ist; und
d. der Kunde seine sonstigen Mitwirkungspflichten erfüllt hat.

8.3 Der Verkäufer kann angemessene Teillieferungen zur Abholung bereitstellen und entsprechende Teilrechnungen ausstellen, sofern eine Teillieferung für den Kunden nicht unzumutbar wäre.

8.4 Die Lieferung gemäß der vereinbarten EXW-Klausel ist abgeschlossen, wenn die ordnungsgemäß verpackten Produkte dem Kunden bereitgestellt werden bei:

Ceratec Audio Design GmbH
Walter-Bertelsmann-Weg 2
27726 Worpswede
Deutschland

am vereinbarten Datum oder innerhalb der vereinbarten Lieferfrist.

8.5 Der Verkäufer informiert den Kunden, sobald die Produkte zur Abholung bereitstehen.

8.6 Sofern nichts anderes vereinbart ist, muss der Kunde die Produkte innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Erhalt der Abholbenachrichtigung abholen.

8.7 Der Kunde muss Datum und Uhrzeit der Abholung im Voraus mit dem Verkäufer abstimmen.

8.8 Die Abholung ist nur während der vom Verkäufer mitgeteilten Abhol- oder Geschäftszeiten zulässig.

8.9 Der Kunde muss sicherstellen, dass:

a. der Frachtführer über die richtige Abholreferenz verfügt;
b. die abholende Person bevollmächtigt ist;
c. das Fahrzeug für die Produkte geeignet ist;
d. das Fahrzeug über ausreichende Ladekapazität verfügt;
e. alle gesetzlich vorgeschriebenen Ladungssicherungsmittel vorhanden sind; und
f. alle erforderlichen Zoll- und Transportdokumente vorbereitet wurden.

8.10 Der Verkäufer ist nicht für die Auswahl, Beauftragung, Überwachung oder Kontrolle eines vom Kunden beauftragten Frachtführers verantwortlich.

8.11 Holt der Kunde die Produkte nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab, kann der Verkäufer:

a. die Produkte auf Risiko und Kosten des Kunden lagern;
b. die Produkte auf Risiko und Kosten des Kunden in ein Lager eines Dritten verbringen;
c. angemessene Lager- und Bearbeitungskosten berechnen;
d. die Produkte in Rechnung stellen; und
e. nach Setzung einer angemessenen Nachfrist seine gesetzlichen Rechte, einschließlich Rücktritt und Schadensersatz, ausüben.

8.12 Das Recht des Verkäufers, weitere durch die verspätete Abholung entstandene Schäden geltend zu machen, bleibt unberührt.

8.13 Eine Lagergebühr befreit den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, die Produkte abzuholen und zu bezahlen.

9. Höhere Gewalt und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers

9.1 Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die durch Umstände außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden.

9.2 Zu solchen Umständen gehören insbesondere:

a. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen oder schwere Unwetter;
b. Krieg, Terrorismus, Sabotage oder innere Unruhen;
c. Epidemien oder Pandemien;
d. staatliche Maßnahmen, Embargos oder Sanktionen;
e. Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkungen;
f. Arbeitskämpfe;
g. Mangel an Energie, Rohstoffen oder Komponenten;
h. Ausfall oder Verzögerung vorgelagerter Lieferanten, soweit der Verkäufer dies nicht zu vertreten hat;
i. Transport- oder Logistikstörungen;
j. Unterbrechungen der Telekommunikations- oder Energieversorgung;
k. Cyberangriffe; und
l. Betriebsstörungen, die nicht vom Verkäufer verursacht wurden.

9.3 Der Verkäufer muss den Kunden innerhalb angemessener Frist informieren, nachdem ihm bekannt geworden ist, dass ein solches Ereignis die Leistung wesentlich beeinträchtigt.

9.4 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um:

a. die Dauer der Störung; und
b. einen angemessenen Zeitraum, der zur Wiederaufnahme des Betriebs erforderlich ist.

9.5 Dauert die Störung länger als 90 aufeinanderfolgende Tage an, kann jede Partei den betroffenen noch nicht erfüllten Teil des Vertrags in Textform kündigen.

9.6 Ansprüche betreffend bereits gelieferte, fertiggestellte oder zur Abholung bereitgestellte Produkte bleiben unberührt.

10. Gefahrübergang

10.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Produkte geht über gemäß:

EXW Ceratec Audio Design GmbH, Walter-Bertelsmann-Weg 2, 27726 Worpswede, Deutschland, Incoterms® 2020.

10.2 Die Gefahr geht über, sobald der Verkäufer die Produkte am vereinbarten Abholort dem Kunden zur Verfügung stellt:

a. am vereinbarten Datum oder innerhalb der vereinbarten Frist;
b. ordnungsgemäß für die Abholung verpackt;
c. bereit zur Verladung; und
d. nicht auf das Abholfahrzeug verladen.

10.3 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Produkte auf das Abholfahrzeug zu verladen.

10.4 Der Kunde trägt nach Gefahrübergang sämtliche Risiken im Zusammenhang mit:

a. Verladung;
b. Ladungssicherung;
c. Beförderung;
d. Umschlag;
e. Zwischenlagerung;
f. Entladung;
g. Zollabfertigung; und
h. Weiterlieferung.

10.5 Holt der Kunde die Produkte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, geht die Gefahr spätestens zu dem Zeitpunkt über, zu dem:

a. die Produkte zur Abholung bereitstehen; und
b. der Kunde entsprechend benachrichtigt wurde.

10.6 Erklärt sich der Verkäufer freiwillig bereit, Personal oder Ausrüstung zur Unterstützung bei der Verladung bereitzustellen:

a. erfolgt die Unterstützung im Namen des Kunden;
b. bleibt der Kunde für den Ladevorgang und die Ladungssicherung verantwortlich;
c. ändert die Unterstützung die EXW-Lieferklausel nicht; und
d. verbleibt die Gefahr beim Kunden, nachdem sie gemäß Ziffer 10.2 übergegangen ist.

10.7 Die zwingende gesetzliche Haftung für schuldhaft vom Verkäufer oder seinem Personal verursachte Schäden bleibt unberührt.

10.8 Der Kunde ist dafür verantwortlich, ab Gefahrübergang eine angemessene Transport- und Warenversicherung abzuschließen.

10.9 Auf Anfrage des Kunden kann der Verkäufer verfügbare Informationen bereitstellen zu:

a. Verpackungsabmessungen;
b. Gewicht;
c. Anzahl der Packstücke; und
d. Handhabungsanforderungen.

10.10 Der Kunde und sein Frachtführer bleiben dafür verantwortlich zu prüfen, dass Fahrzeug, Ausrüstung, Transportweg und Versicherung geeignet sind.

11. Untersuchung und Mängelanzeige

11.1 Der Kunde muss die Produkte nach der Lieferung unverzüglich gemäß § 377 Handelsgesetzbuch („HGB“) untersuchen, soweit diese Vorschrift anwendbar ist.

11.2 Unter der vereinbarten EXW-Klausel sollte der Kunde, soweit zumutbar, den äußeren Zustand, die Menge, Identität und Verpackung der Produkte vor oder während der Abholung prüfen.

11.3 Ist eine vollständige Prüfung am Standort des Verkäufers nicht zumutbar möglich, muss der Kunde die Prüfung unverzüglich nach Erhalt am ersten Bestimmungsort durchführen.

11.4 Offensichtliche Mängel, falsche Produkte, falsche Mengen und sichtbare Verpackungsschäden müssen dem Verkäufer unverzüglich nach der Prüfung in Textform angezeigt werden.

11.5 Mängel, die bei der Erstprüfung vernünftigerweise nicht entdeckt werden konnten, müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform angezeigt werden.

11.6 Eine Mängelanzeige muss ausreichende Informationen enthalten, damit der Verkäufer den Anspruch beurteilen kann.

11.7 Die Anzeige sollte, soweit verfügbar, enthalten:

a. Name und Händlernummer des Kunden;
b. Bestell- und Rechnungsnummer;
c. Produktname;
d. Seriennummer;
e. Anzahl der betroffenen Einheiten;
f. Fotografien oder Videoaufnahmen;
g. Beschreibung der Installation;
h. Informationen über Verstärker und DSP-Konfiguration;
i. Informationen zur Oberflächenbearbeitung; und
j. eine detaillierte Beschreibung des behaupteten Mangels.

11.8 Der Kunde muss die Produkte, Verpackung und relevanten Unterlagen aufbewahren, damit der behauptete Mangel untersucht werden kann.

11.9 Transportschäden, die nach Gefahrübergang eintreten, muss der Kunde außerdem direkt melden an:

a. den Frachtführer;
b. den Spediteur; und
c. den Transportversicherer,

innerhalb der jeweils geltenden vertraglichen oder gesetzlichen Meldefristen.

11.10 Unterstützung des Verkäufers bei der Dokumentation eines Transportschadens bedeutet nicht, dass der Verkäufer die Verantwortung für den Transportschaden übernimmt.

11.11 Erfüllt der Kunde die anwendbaren Untersuchungs- und Rügepflichten nicht, können die Produkte gemäß § 377 HGB als genehmigt gelten.

11.12 Die gesetzlichen Vorschriften über arglistiges Verschweigen bleiben unberührt.

12. Installation, Verarbeitung und bestimmungsgemäße Verwendung

12.1 cerasonar Produkte sind professionelle Produkte für Architekturaudio.

12.2 Produkte müssen von entsprechend qualifizierten Personen ausgewählt, transportiert, gelagert, installiert, angeschlossen, konfiguriert, geprüft, endbearbeitet und in Betrieb genommen werden.

12.3 Der Kunde muss die Einhaltung aller jeweils aktuellen folgenden Unterlagen und Anforderungen sicherstellen:

a. Produkthandbücher;
b. Installationsanleitungen;
c. Sicherheitsinformationen;
d. technische Datenblätter;
e. Anweisungen zur Oberflächenbehandlung;
f. Verstärkeranforderungen;
g. DSP-Einstellungen und Presets; und
h. technische Mitteilungen.

12.4 Der Kunde muss vor der Installation prüfen, dass:

a. das Produkt für die vorgesehene Anwendung geeignet ist;
b. Wand, Decke oder Montagekonstruktion geeignet sind;
c. Einbautiefe und rückwärtiges Volumen ausreichend sind;
d. die Konstruktion die erforderlichen Lasten aufnehmen kann;
e. Belüftung und Umgebungsbedingungen geeignet sind;
f. Verstärker und DSP-Konfiguration kompatibel sind;
g. die geltenden elektrischen und baulichen Anforderungen erfüllt sind;
h. die geltenden Brandschutzanforderungen erfüllt sind; und
i. das Produkt während Transport oder Lagerung nicht beschädigt wurde.

12.5 Unsichtbare Lautsprecher müssen gemäß den Installationsanweisungen funktional geprüft werden, bevor sie dauerhaft abgedeckt, verputzt, gestrichen, furniert oder anderweitig fertiggestellt werden.

12.6 Der Kunde darf kein Produkt installieren, das sichtbare Schäden aufweist oder den erforderlichen Test vor der Installation nicht besteht.

12.7 Der Kunde ist dafür verantwortlich, folgende Personen hinsichtlich korrekter Installation, Bedienung und Wartung zu unterweisen:

a. seine Mitarbeiter;
b. Installateure;
c. Subunternehmer;
d. Wiederverkäufer; und
e. Endkunden.

12.8 Die akustische Leistung hängt von projektspezifischen Faktoren ab, darunter:

a. Raumgeometrie;
b. Raumakustik;
c. Montageort;
d. Untergrund und Konstruktion;
e. Oberflächenfinish;
f. Installationsqualität;
g. Auswahl des Verstärkers;
h. DSP-Einstellungen; und
i. Systemkalibrierung.

12.9 Allgemeine akustische Daten und Systemempfehlungen stellen keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis in einem einzelnen Raum oder Projekt dar.

12.10 Die vom Verkäufer bereitgestellte Projektunterstützung überträgt die Verantwortung für folgende Bereiche des Kunden nicht auf den Verkäufer:

a. gesamte Systemplanung;
b. Bauplanung;
c. Elektroplanung;
d. Brandschutzplanung;
e. Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Anforderungen;
f. Installationsarbeiten; oder
g. Oberflächenarbeiten.

12.11 Der Kunde ist dafür verantwortlich zu prüfen, ob die Produkte den lokalen Gesetzen, Normen, Zulassungen und Zertifizierungsanforderungen im Installationsland entsprechen.

13. Mängelrechte

13.1 Die Produkte müssen zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs den ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

13.2 Übliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen stellen keine Mängel dar, sofern sie die vereinbarte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen.

13.3 Bei einem berechtigten Mangelanspruch kann der Verkäufer nach seiner Wahl:

a. das mangelhafte Produkt reparieren; oder
b. ein Ersatzprodukt liefern,

sofern die gewählte Art der Nacherfüllung nach anwendbarem Recht nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist.

13.4 Der Kunde muss dem Verkäufer eine angemessene Gelegenheit geben:

a. das Produkt zu untersuchen;
b. Diagnosen durchzuführen;
c. zusätzliche Informationen anzufordern; und
d. Nacherfüllung zu leisten.

13.5 Der Kunde darf das Produkt nicht auf Kosten des Verkäufers reparieren, verändern oder ersetzen, ohne dem Verkäufer zuvor eine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

13.6 Ziffer 13.5 gilt nicht, wenn:

a. sofortiges Handeln erforderlich ist, um unverhältnismäßige Schäden zu vermeiden;
b. der Verkäufer die Nacherfüllung endgültig verweigert hat; oder
c. eine andere gesetzliche Ausnahme eingreift.

13.7 Sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Lieferung.

13.8 Die verkürzte Verjährungsfrist gilt nicht für:

a. vorsätzliches Verhalten;
b. grobe Fahrlässigkeit;
c. Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
d. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
e. vom Verkäufer arglistig verschwiegene Mängel;
f. eine ausdrücklich übernommene Garantie;
g. Ansprüche wegen dinglicher Rechte Dritter, die eine Herausgabe des Produkts verlangen können; oder
h. zwingende Lieferantenregressansprüche.

13.9 Mängelrechte bestehen nicht für Schäden oder Fehlfunktionen, die verursacht wurden durch:

a. unsachgemäßen Transport oder Verladung;
b. falsche Lagerung;
c. ungeeignete Umgebungsbedingungen;
d. Nichtbeachtung von Anweisungen;
e. ungeeignete Konstruktion oder ungeeigneten Untergrund;
f. falsche Installation;
g. falsches Verputzen, Spachteln, Streichen, Beschichten oder Furnieren;
h. Feuchtigkeit, übermäßige Hitze, Frost oder Korrosion;
i. Überlastung oder Clipping des Verstärkers;
j. ungeeignete Verstärkung;
k. falsche DSP-Einstellungen;
l. Betrieb ohne erforderliche Filter, Limiter oder Presets;
m. unbefugte Änderung, Öffnung oder Reparatur;
n. inkompatible Geräte Dritter;
o. Unfall, Fehlgebrauch oder Vandalismus; oder
p. normalen Verschleiß.

13.10 Ausbau- und Wiedereinbaukosten sind nur insoweit ersatzfähig, als dies nach zwingendem Recht erforderlich oder vom Verkäufer ausdrücklich vereinbart ist.

13.11 Der Kunde muss angemessene Maßnahmen ergreifen, um Ausbau-, Installations- und Projektkosten zu minimieren, sobald ein möglicher Mangel erkennbar wird.

13.12 Eine Herstellergarantie gilt nur, wenn der Verkäufer für das betreffende Produkt ausdrücklich eine gesonderte Garantie erteilt hat.

13.13 Eine Herstellergarantie unterliegt ihren gesonderten Garantiebedingungen und schränkt zwingende gesetzliche Mängelrechte nicht ein.

14. Stornierungen und freiwillige Rückgaben

14.1 Geschäftskunden haben kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.

14.2 Eine angenommene Bestellung kann nur mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers in Textform storniert werden.

14.3 Der Verkäufer kann eine Stornierung insbesondere ablehnen, wenn:

a. die Produktion begonnen hat;
b. Produkte speziell für den Kunden beschafft wurden;
c. Produkte zugeordnet, konfiguriert oder verpackt wurden;
d. die Bestellung zur Abholung bereitgestellt wurde;
e. die Bestellung kundenspezifische Produkte betrifft; oder
f. die Bestellung projektspezifische oder ausgelaufene Produkte betrifft.

14.4 Nimmt der Verkäufer eine Stornierung freiwillig an, kann er angemessene bereits entstandene Kosten abziehen, einschließlich:

a. Beschaffungskosten;
b. Produktionskosten;
c. Konfigurationskosten;
d. Verwaltungskosten;
e. Zahlungsabwicklungskosten;
f. Verpackungskosten; und
g. Lager- oder Bearbeitungskosten.

14.5 Mangelfreie Produkte können nur zurückgegeben werden:

a. mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers in Textform; und
b. gemäß der jeweils aktuellen B2B-Stornierungs- und Rückgaberichtlinie des Verkäufers.

14.6 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes genehmigt wurde, können folgende Produkte nicht zurückgegeben werden:

a. kundenspezifisch gefertigte Produkte;
b. auf Bestellung gefertigte Produkte;
c. speziell beschaffte Produkte;
d. konfigurierte oder kundenspezifisch gekennzeichnete Produkte;
e. installierte Produkte;
f. veränderte Produkte;
g. gestrichene, verputzte, beschichtete oder furnierte Produkte;
h. geöffnete Verbrauchsmaterialien; und
i. ausgelaufene Produkte oder Abverkaufsprodukte.

14.7 Der Kunde trägt Kosten und Risiken jeder freiwilligen Rückgabe.

14.8 Gesetzliche Rechte hinsichtlich mangelhafter Produkte werden durch diesen Abschnitt nicht eingeschränkt.

15. Eigentumsvorbehalt

15.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Produkten vor, bis sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vollständig bezahlt sind.

15.2 Der Kunde muss Produkte unter Eigentumsvorbehalt mit der gebotenen Sorgfalt behandeln.

15.3 Der Kunde muss Produkte unter Eigentumsvorbehalt zum Wiederbeschaffungswert gegen die üblichen Risiken versichern.

15.4 Der Kunde darf Produkte unter Eigentumsvorbehalt im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen, sofern er sich nicht im Verzug befindet.

15.5 Der Kunde tritt hiermit zur Sicherheit sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf von Produkten unter Eigentumsvorbehalt einschließlich Nebenrechten bis zur Höhe der offenen gesicherten Forderungen des Verkäufers an den Verkäufer ab.

15.6 Der Kunde bleibt berechtigt, die abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang einzuziehen.

15.7 Der Verkäufer kann die Einziehungsermächtigung des Kunden widerrufen, wenn:

a. der Kunde in Verzug ist;
b. der Kunde seine Zahlungen einstellt; oder
c. sich die Vermögenslage des Kunden wesentlich verschlechtert.

15.8 Der Kunde muss den Verkäufer unverzüglich informieren über:

a. Pfändungen;
b. Beschlagnahmen;
c. Insolvenzmaßnahmen; oder
d. sonstige Zugriffe Dritter

auf Produkte unter Eigentumsvorbehalt.

15.9 Der Kunde muss dem Verkäufer die Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die zum Schutz der Eigentumsrechte des Verkäufers erforderlich sind.

15.10 Eine Verarbeitung oder Umbildung von Produkten unter Eigentumsvorbehalt erfolgt für den Verkäufer.

15.11 Werden Produkte unter Eigentumsvorbehalt mit Waren Dritter verbunden, erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis:

a. des Rechnungswerts der Produkte des Verkäufers; und
b. des Werts der übrigen Waren

zum Zeitpunkt der Verbindung.

15.12 Auf Verlangen des Kunden wird der Verkäufer Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

15.13 Befinden sich Produkte außerhalb Deutschlands, muss der Kunde bei allen angemessenerweise erforderlichen Maßnahmen mitwirken, um nach dem Recht des betreffenden Landes eine gleichwertige Sicherheit zu begründen oder zu erhalten.

16. Geistiges Eigentum und Marketingmaterial

16.1 Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an:

a. Produkten;
b. Designs;
c. Zeichnungen;
d. technischer Dokumentation;
e. Software und Firmware;
f. DSP-Presets;
g. Fotografien und Videos;
h. Katalogen;
i. Marken; und
j. Marketingmaterial

verbleiben beim Verkäufer oder dem jeweiligen Rechteinhaber.

16.2 Der Kunde erhält keine Rechte des geistigen Eigentums mit Ausnahme der in diesen AGB oder einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich eingeräumten beschränkten Rechte.

16.3 Während einer autorisierten Händlerbeziehung erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht, freigegebenes cerasonar Marketingmaterial ausschließlich zur Bewerbung und zum Weiterverkauf echter cerasonar Produkte zu verwenden.

16.4 Der Kunde darf nicht:

a. cerasonar Marken, Domainnamen oder Social-Media-Kennungen registrieren;
b. Marken oder Seriennummern entfernen oder verändern;
c. technische Dokumentation in irreführender Weise ändern;
d. nicht freigegebene Leistungs-, Garantie- oder regulatorische Aussagen machen;
e. cerasonar Material für gefälschte, veränderte oder konkurrierende Produkte verwenden; oder
f. sich selbst als Hersteller von cerasonar Produkten darstellen.

16.5 Software, Firmware und DSP-Presets dürfen nur verwendet werden:

a. mit den Produkten, für die sie bereitgestellt werden; und
b. für die vom Verkäufer angegebenen Zwecke.

16.6 Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung ist im gesetzlich zulässigen Umfang untersagt.

17. Vertraulichkeit

17.1 Der Kunde muss alle nicht öffentlichen Informationen vertraulich behandeln, die:

a. als vertraulich gekennzeichnet sind; oder
b. aufgrund ihrer Art oder der Umstände ihrer Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich erkennbar sind.

17.2 Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere:

a. Händlerpreise;
b. Rabattstrukturen;
c. Projektkonditionen;
d. technische Dokumentation;
e. Prototypen;
f. Software und Firmware;
g. DSP-Daten;
h. Vertriebsstrategien; und
i. nicht öffentliche Kunden- oder Projektinformationen.

17.3 Vertrauliche Informationen dürfen nur Mitarbeitern, professionellen Beratern und Subunternehmern offengelegt werden, die:

a. sie für den Vertragszweck benötigen; und
b. angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen.

17.4 Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, hinsichtlich derer die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie:

a. rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsbeschränkung bekannt waren;
b. ohne Vertragsverletzung öffentlich verfügbar sind oder werden;
c. rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden; oder
d. unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden.

17.5 Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

17.6 Soweit rechtlich zulässig, muss der Kunde den Verkäufer vor einer gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegung benachrichtigen.

18. Exportkontrolle, Sanktionen und internationale Compliance

18.1 Der Kunde muss die anwendbaren:

a. Exportkontrollgesetze;
b. Zollgesetze;
c. Wirtschaftssanktionen;
d. Embargos; und
e. Handelsbeschränkungen

Deutschlands, der Europäischen Union und der jeweiligen Bestimmungs- oder Transitländer einhalten.

18.2 Der Kunde darf Produkte nicht verkaufen, ausführen, wiederausführen, übertragen oder anderweitig zur Verfügung stellen:

a. unter Verstoß gegen anwendbare Sanktionen oder Embargos;
b. an verbotene oder beschränkte Personen oder Unternehmen;
c. für verbotene militärische, nukleare, chemische, biologische oder sonstige beschränkte Endverwendungen; oder
d. ohne erforderliche Lizenzen oder Genehmigungen.

18.3 Der Kunde muss Informationen über Endnutzer, Bestimmungsort und Endverwendung bereitstellen, soweit der Verkäufer diese für Compliance-Zwecke vernünftigerweise verlangt.

18.4 Der Verkäufer kann die Leistung verweigern oder aussetzen, wenn er vernünftigerweise davon ausgeht, dass die Leistung gegen anwendbare Handelsbeschränkungen verstoßen könnte.

18.5 Eine compliancebedingte Aussetzung stellt keine Vertragsverletzung des Verkäufers dar, wenn die zugrunde liegende Sorge vernünftigerweise gerechtfertigt ist.

18.6 Der Kunde ist verantwortlich für länderspezifische Anforderungen betreffend:

a. Einfuhr;
b. Registrierung;
c. Kennzeichnung;
d. Weiterverkauf;
e. Installation;
f. Recycling; und
g. Betrieb

im Markt des Kunden, mit Ausnahme zwingender Verpflichtungen, die dem Verkäufer unmittelbar als Hersteller oder Ausführer auferlegt sind.

19. Haftung

19.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt:

a. bei Vorsatz;
b. bei grober Fahrlässigkeit;
c. bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
d. nach dem Produkthaftungsgesetz;
e. wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde;
f. aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie; und
g. in allen anderen Fällen, in denen die Haftung rechtlich nicht beschränkt werden kann.

19.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

19.3 Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich ist und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

19.4 In den von Ziffer 19.2 erfassten Fällen ist die Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss typisch und vernünftigerweise vorhersehbar waren.

19.5 Vorbehaltlich der Ziffern 19.1 bis 19.4 ist die Haftung für Folgendes ausgeschlossen, soweit ein solcher Schaden nicht typisch und vernünftigerweise vorhersehbar war:

a. mittelbare Schäden;
b. Folgeschäden;
c. entgangenen Gewinn;
d. Produktionsausfall;
e. Nutzungsausfall;
f. Verlust von Verträgen; und
g. Datenverlust.

19.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der:

a. Geschäftsführer;
b. Mitarbeiter;
c. Vertreter;
d. Erfüllungsgehilfen; und
e. Subunternehmer

des Verkäufers.

19.7 Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Schäden, die verursacht werden durch:

a. fehlerhafte Projektplanung;
b. Bauarbeiten;
c. Installationsarbeiten;
d. Oberflächenbearbeitung;
e. ungeeignete Produkte Dritter;
f. falsche Verstärker- oder DSP-Konfiguration; oder
g. einen Betrieb entgegen den Anweisungen,

soweit der Verkäufer für die betreffende Handlung oder Unterlassung nicht verantwortlich ist.

20. Datenschutz

20.1 Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß dem anwendbaren Datenschutzrecht und seiner jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.

20.2 Der Kunde muss sicherstellen, dass er berechtigt ist, dem Verkäufer personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter, Kunden, Installateure und Projektkontakte zu übermitteln.

20.3 Soweit erforderlich, muss der Kunde diesen Personen die gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzinformationen zur Verfügung stellen.

21. Abtretung

21.1 Der Kunde darf vertragliche Rechte oder Ansprüche gegen den Verkäufer nur mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers in Textform abtreten.

21.2 § 354a HGB und sonstige zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

21.3 Der Verkäufer darf Zahlungsforderungen abtreten an:

a. eine Bank;
b. ein Factoringunternehmen;
c. einen Inkassodienstleister; oder
d. einen anderen Finanzierungsanbieter.

21.4 Der Verkäufer darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

22. Anwendbares Recht

22.1 Sämtliche Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

22.2 Das deutsche Kollisionsrecht ist ausgeschlossen, soweit es zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würde.

22.3 Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen und findet keine Anwendung.

22.4 Zwingende Vorschriften des Landes, in dem ein Gericht oder eine Behörde zuständig ist, bleiben unberührt, soweit sie durch Vereinbarung nicht wirksam ausgeschlossen werden können.

23. Gerichtsstand und Erfüllungsort

23.1 Ist der Kunde:

a. Kaufmann;
b. eine juristische Person des öffentlichen Rechts;
c. ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen; oder
d. ein Geschäftskunde mit Sitz außerhalb Deutschlands,

ist, soweit rechtlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Bremen, Deutschland.

23.2 Der Verkäufer darf den Kunden außerdem verklagen:

a. am Sitz des Kunden;
b. am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden; oder
c. an einem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand.

23.3 Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung ist:

Walter-Bertelsmann-Weg 2, 27726 Worpswede, Deutschland.

23.4 Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Verkäufers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

24. Änderungen und Textform

24.1 Änderungen und Ergänzungen eines einzelnen Vertrags müssen in Textform erfolgen, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

24.2 Dies gilt auch für eine Änderung dieses Textformerfordernisses.

24.3 Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang.

24.4 Kein vertragliches Formerfordernis beschränkt die Wirksamkeit späterer Individualvereinbarungen, einschließlich mündlicher Vereinbarungen, sofern diese nachgewiesen werden können.

25. Salvatorische Klausel

25.1 Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

25.2 Die unwirksame, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch die anwendbare gesetzliche Regelung ersetzt.

25.3 Gibt es keine anwendbare gesetzliche Regelung, werden die Parteien eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem berechtigten wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt, ohne eine Partei unangemessen zu benachteiligen.

25.4 Entsprechendes gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken in diesen AGB.